Werden Gerüstteile demontiert und sind beim Abbau nicht mehr vorhanden,
oder wurden beschädigt - von Fremdfirmen oder Ihnen (Auftraggeber ),
werden diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Gerüststellung auf Dächern, Terrassen, Balkonen oder
ähnlichen übernehmen wir keine Haftung für Schäden.
Das Gerüst ist nach der Benutzung, vor dem Abbau, so zu reinigen, wie es
bei der Übernahme vorgefunden wurde.
Ist das Gerüst beim Abbau Tag nicht vollständig gereinigt, so wird eine
Anfahrtspauschale von 90,00 € + eine Monteurpauschale von 110,00 €
in Rechnung gestellt.
Sollte mit zwei Komponenten Material auf dem Gerüst gearbeitet werden
und wurde dieses nicht vollständig vom Gerüst entfernt, werden wir die
betroffenen Gerüstteile in Rechnung gestellt.
Eigene Veränderungen an dem Gerüst, sowie Umbauten an andere Flächen,
sind nicht zulässig und werden im vollen Umfang berechnet. Die Gewähr-
leistungpflicht entfällt dadurch. Falls Veränderungen notwendig
sind, werden diese durch uns vorgenommen, als zusätzliche Leistung,
die gesondert zu vergüten ist.
Die Preise für m² oder m Gerüst usw. sind für vier Wochen, sollte das
Gerüst länger benötigt werden, bedarf es eine vorherige Absprache mit
uns. Das Gerüst wird nach schriftlicher Abmeldung abgebaut.
Bei der Vorhaltung nach vier Wochen entsteht pro m² und m ein
Mehrpreis.
Bei Verschließung der Dübellöcher durch uns, übernehmen wir keinerlei
Gewährleistung.
Die Rechnung ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen lt. Rechnungsdatum,
ohne jeden Abzug. Bei einem Zahlungsverzug von 60 Tagen,
nehmen wir uns das Recht, das Gerüst abzubauen.
Der Gerichtsstand für beide Teile ist Kassel.